Wohnberechtigungsschein (WBS)
Die Wohnungsgenossenschaft Wittgenstein eG bewirtschaftet 934 Wohnungen im eigenen Bestand. Davon sind ca. 700 Wohnungen frei finanziert. Die übrigen sind öffentlich gefördert und somit preisgebunden, das heißt in der Regel äußerst günstig.
Voraussetzung für den Bezug dieser öffentlich geförderten Wohnungen ist der Besitz eines Wohnberechtigungsscheines nach §§ 4 und 5 Wohnungsbindungsgesetz.
Die für uns zuständige Bewilligungsbehörde ist das Amt für Wohnungsförderung beim Kreis Siegen-Wittgenstein. Dort wird nach Antragstellung geprüft, ob die Größe der Wohnung zur Anzahl der künftigen Bewohner passt und ob die entsprechenden Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Als Service für unsere Kunden prüfen wir unverbindlich die Grundvoraussetzung und übernehmen auf Wunsch die komplette Ausfertigung des Antrages auf einen Wohnberechtigungsschein. Dazu müssen nur die entsprechenden Bescheinigungen und Nachweise vom Interessenten besorgt werden.